Die Nachrichtenseite hatte die anstößigen Kommentare am selben Tag entfernt, an dem die Anwälte des Opfers dies gefordert hatten. Dies ist das gängige Verfahren auch in Deutschland. Das bestätigten die Straßburger Richter im Prinzip. Allerdings hätten die Kommentare in diesem Fall "Hetze und direkte Drohungen gegen die körperliche Unversehrtheit von Personen" enthalten. In einer solchen Situation könnten die Betreiber von Portalen verpflichtet werden, die Drohungen auch ohne einen Hinweis von Betroffenen zu entfernen.
> Ich frage mich, ob Supermärkte Schadenersatz zahlen müssen, wenn jemand eine Beleidigung dort ans schwarze Brett hängt...
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