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Up Topic Hauptforen / CSS-Forum / Betrugsvorwurf
- - By Hans Engel Date 2013-10-18 10:33 Edited 2013-10-18 10:37
Hallo, liebe CSS-Forum-Gemeinde!

Unter http://www.schach-welt.de/BLOG/Blog/BetrugnunauchinderSchachbundesliga ist unter #21 der Eintrag 'Natsidis, Hirneise und jetzt Bindrich ... welche Moral herrscht in diesen Kreisen?'

Das Feller, Natsidis, Bindrich und Ivanov im Verdacht stehen (oder gestanden haben) zu betrügen, ist mir bekannt (nur Natsidis hat auch gestanden). Aber über Hirneise hab ich das noch nicht vernommen.

Weiß da jemand genaueres? Gab es seltsame Verhaltensweisen? Weitere Einträge scheint´s dazu nicht zu geben.
Bindrich und Hirneise sind zusammen CEOs der Chess Amateur Organization, aber das sagt ja gar nichts aus.
Parent - By Michael Scheidl Date 2013-10-18 11:21
Das bezieht sich nicht auf den Artikel, sondern auf einen kurzen Kommentar dazu der übrigens ein Jahr alt ist und soweit ich sehe, kein Echo fand. Würde ich einfach ignorieren.

Hier ist hauptsächlich ein Computerschachforum und IMs stehen da nicht so im Vordergrund des Interesses.
Parent - - By Benno Hartwig Date 2013-10-18 11:40
[quote="Hans Engel"]... welche Moral herrscht in diesen Kreisen?'[/quote]Bedarf es wirklich einer so deutlich größeren Menge krimineller Enegie, sich einen elektronischen Rat zu holen, als wenn andere Sportler medikamentös dopen?
Eventuell kennen wir die hierfür notwendige Moral bereits aus einigen anderen Sportarten zur Genüge.
Benno
Parent - By Tom Paul Date 2013-10-18 11:55
Ich würde mal gerne ein Spiel zwischen den oben genannten sehen^^
Oder ich spiele mal beim Turnier gegen einen mit Unterstützung versteht sich, die werden sich mächtig wundern, wenn nach 20 Zügen Schluss ist^^
Parent - - By Hauke Lutz Date 2013-10-18 18:19
Dopen und Cheaten kannst nicht vergleichen....
Parent - - By Thomas Müller Date 2013-10-18 18:23
echt?!
Ist beides beschiss 
Parent - - By Hauke Lutz Date 2013-10-18 19:32
mit Doping erhöhst du deine Leistungsfähigkeit... du nutzt nicht die Leistung einer dritten Person/dritten Gerätes....
Parent - - By Benno Hartwig Date 2013-10-19 13:55
Der Unterschied ist schon klar.
Aber ist Doping deiner Meinung tatsächlich nicht zumindest auch Betrug? Ist es nicht ebenfalls Cheating?
Benno
Parent - By Michael Scheidl Date 2013-10-19 14:35
Bitte denkt dran: Der Startposter hat sich auf einen einzigen kleinen Blog-Kommentar bezogen der ein Jahr alt ist und kein Echo erhielt. Lassen wir doch das CSS-Forum nicht für so einen Scheiß hijaken. Das sind Attentate die man durch Ignorieren abwehren muß. STOP bitte!
Parent - - By Michael Bechmann Date 2013-10-20 02:45
Wie man im Schach dopen kann ist mir nicht erklärlich.

Bei einer Benutzung des ersten Rechengerätes - das kann auch ein Mobiltelefon sein - kann man disqualifiziert werden, nicht erst beim dritten solchen Gerätes.
Parent - - By Benno Hartwig Date 2013-10-20 07:33
[quote="Michael Bechmann"]Wie man im Schach dopen kann ist mir nicht erklärlich.[/quote]Ritalin, Canabis,...
http://www.deutsche-schachjugend.de/fileadmin/dsj_image/turnier/anti_doping/Anti-Doping-Broschuere-2012.pdf
http://www.schachbund.de/schach-doping.html
Benno
Parent - - By Michael Bechmann Date 2013-10-20 08:38
Ritalin... Dann wäre jeder zweite Schüler gedopt.
Parent - - By Klaus Meier Date 2013-10-20 09:36
Ritalin ist möglicherweise ein Placebo. 
Frage : Wer betrügt wen ?!
Parent - By Benno Hartwig Date 2013-10-20 10:14 Edited 2013-10-20 10:19
[quote="Klaus Meier"]Ritalin ist möglicherweise ein Placebo.  [/quote]Woher hast du denn diese These? Irgendwelche "Wir müssen Ritalin bekämpfen"-Gruppen?
Die Berichte von Eltern, die ihren Kindern Ritalin gaben, sprechen sehr deutlich eine andere Sprache.
Ob Gefahren dadurch entstehen, ist natürlich eine ganz andere und dabei wichtige Frage.
Benno
Parent - - By Benno Hartwig Date 2013-10-20 10:03 Edited 2013-10-20 10:11
[quote="Michael Bechmann"]Ritalin... Dann wäre jeder zweite Schüler gedopt.[/quote]Ritalin steht für Wettkämpfe auf der Liste der verbotenen Substanzen.
Und: Ja, ich glaube, es gibt auch etliche Schüler, die Ritalin einfach deshalb nehmen, um zu dopen. Übrigens sehr erfolgreich zu dopen!
Benno
Parent - - By Michael Bechmann Date 2013-10-20 10:21 Edited 2013-10-20 10:23
Dann müsste jeder Schüler oder Student vor einer Klausur oder zu Prüfungen zum Dopingtest.
Allerdings hat der Lehrer kein erforderliches technisches Labor und darf es auch gar nicht.
So bliebe nur der ungelöste Widerspruch, dass es die Vorschrift gibt, dass ein Schüler bei Täuschung oder Benutzung unerlaubter Mittel disqualifizieren ist
und dazu gehörte dann auch Doping.

Letztlich halte ich das aber für Unsinn: Kein Schüler oder Student, der sich nicht vorbereitet hat, weiß plötzlich was, wenn er eine halbe Flasche Retalin getrunken hat
und beim Schach hat man nicht plötzlich alle Eröffnungsvarianten bis zum 10. Zug im Kopf und die Endspieldatenbanken dazu - allenfalls schläft man ein und dass ist beim Schach oder bei
Prüfungen dann nur nachteilig.  
Parent - - By Tom Paul Date 2013-10-20 11:38
Als ich noch aufs Gymnasium gegangen bin, da haben ~50% der Schüler alles mögliche genommen um die Konzentration zu steigern.
Sowohl während der Klausuren als auch zuhause beim Lernen.
Nachdem die Wirkung nachgelassen hatte gab es eine Art low-Effekt, die waren dann für einige Zeit langsamer vom Kopf her.
Entweder war man von Natur aus schlau oder eben nicht.
Und da haben sich die dummen eben die Frage gestellt:
Keine Mittel nehmen = schlechter Job, Leben usw.
Mittel nehmen = bessere Noten = besserer Job, Leben usw.
Daran sind die Medien und die Regierungen Schuld, die immer sagen müssen mehr mehr mehr lernen lernen lernen.
Wieso wird da einem nicht gleich ein Chip eingesetzt der alles beim ersten mal speichert?
Parent - By Michael Bechmann Date 2013-10-20 12:43 Edited 2013-10-20 12:49
Eine blaue Tablette für das Realschulwissen in Prüfungen (wirkt für 3 Stunden), zwei Tabletten für Abitur-Prüfungen, 3 Tabletten für Diplomprüfungen
Schachtabletten: Eine grüne Tablette für 1 Stunde 1 Mill. Schacheröffnungszüge, eine grüne für 3 Stunden taktisches Schachwissen, eine gelbe Tablette für 3 Stunden Endspieldatenbanken im Kopf abrufbar       


Diese Vorteile sind Wunschvorstellungen und Einbildung. Auch Konzentrationsverbesserungen sind nicht nachzuweisen.
Möglicherweise kann man sich aus eigener Kraft besser konzentrieren, weil man an irgendwelche Mittel glaubt, also ein Placebo-Effekt.
Aber Wissen kommt nicht aus irgendwelchen Flaschen, Spritzen und Tablettenschachteln.
Wenn das ginge, bräuchte man keine Schule mehr.

Real aber sind die gesundheitlichen Nachteile, im Extremfall das frühe Ableben.

Für Schach und Schule sollte man das freigeben, denn jeder darf über die eigene Gesundheit entscheiden und man benachteiligt keine anderen.
Eine verbesserte Konzentrationsfähigkeit (wenn es sie doch geben sollte) ist letztlich auch keine Täuschung. 
So wäre diese Problematik behoben.

Parent - - By Benno Hartwig Date 2013-10-20 19:36
[quote="Michael Bechmann"]Letztlich halte ich das aber für Unsinn: Kein Schüler oder Student, der sich nicht vorbereitet hat, weiß plötzlich was, wenn er eine halbe Flasche Retalin getrunken hat  
[/quote]Stimmt! Und keinem gedopten Hundertmeterläufer wächst ein 3. Bein. Alle Quatsch. Gebt sie frei, die Drogen!
Oder sollte es doch was mit Muskelkraft bzw. Konzentrationsfähigkeit zu tun habe? Ach was: alles Quatsch! Gebt sie frei, die Drogen!
Benno
Parent - - By Michael Bechmann Date 2013-10-20 20:55 Edited 2013-10-20 21:04
Das Beispiel mit dem Hundermeterläufer kommt aber von Ihnen - hier kann Doping natürlich etwas bewirken.

Auch die Vokabel "Drogen" kommt von Ihnen - darüber haben wir gar nicht diskutiert obwohl es natürlich Schnittmengen zu "Doping" gibt. Drogen sind grundsätzlich untersagt, auch außerhalb von Sport und Schule.

> "Muskelkraft bzw. Konzentrationsfähigkeit" - nicht völlig verschiedene Tatbestände unsachlich vermengen oder gleichsetzen.

Muskelkraftverstärkung mit Doping im Sport ist natürlich eine Benachteiligung der anderen "sauberen" Sportler.

Wissen lässt sich nicht mit irgendwelchen Arzeneien und schon gar nicht mit Drogen erreichen. Eine bessere Konzentration mit irgendwelchen Mitteln kann ich mir nicht vorstellen, aber ich kann mich da irren. Ich könnte es mal selber probieren und ließe mich überraschen.
Wenn es funktionieren sollte wäre es jedenfalls aber keine Täuschung und schon gar nicht ein Betrug, denn Betrug ist nach § 263 StgB auf finanzielle Vorteile ausgerichtet.

Bessere Variante Konzentrationsverbesserung, auch für die persönliche Gesundheit: Statt möglicherweise gefährliche und vermutlich wirkungslose Präparate beim Schach zwei mal "Ohropax" und zwei Scheuklappen - und auch das ist keine Täuschung, macht aber das, was man mit den Präparaten erreichen will und dagegen hat auch sicher kein Schiedsrichter etwas einzuwenden.
Parent - - By Benno Hartwig Date 2013-10-20 22:15
[quote="Michael Bechmann"]Wissen lässt sich nicht mit irgendwelchen Arzeneien und schon gar nicht mit Drogen erreichen. Eine bessere Konzentration mit irgendwelchen Mitteln kann ich mir nicht vorstellen, aber ich kann mich da irren. Ich könnte es mal selber probieren und ließe mich überraschen.
Wenn es funktionieren sollte wäre es jedenfalls aber keine Täuschung und schon gar nicht ein Betrug, denn Betrug ist nach § 263 StgB auf finanzielle Vorteile ausgerichtet.[/quote]Auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst: soweit ich weiß, ist diese Steigerung der Konzentrationsfähigkeit ausgesprochen deutliche Realität.
Und ggf. gibt es auch nachteilige Nebenwirkungen oder sogar Gefahren. Darüber wird ja ständig diskutiert. Die konzentrationssteigernde Wirkung ist aber AFAIK allenthalben anerkannt.
Und der Deutsche Schachbund weist Ritalin zumindest als eindeutig verbotene Substanz aus:
http://www.schachbund.de/schach-doping.html
Die Einnahme z.B. in Schachwettkämpfen wäre dann wohl irgendwie schon Betrug, oder? Bei Arbeit und Schule ist diese Wort (im Moment wohl noch) unangebracht.
Benno
Parent - - By Michael Bechmann Date 2013-10-21 08:18 Edited 2013-10-21 08:27
AFAIK??? Wie meinen?

Zum dritten Mal: Ein Hilfsmittel zur Steigerung der Konzentration ist kein Betrug (egal, ob das wirklich funktioniert oder nur eingebildet ist).  Wenn Sie das anders sehen, sollten Sie es mit Subsumierung des Straftatsbestand § 263 StGB darlegen.
Wenn Ihnen das plausibel gelingt, wären auch Ohrstöpsel Betrug.

§ 263 I: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Betrug scheitert schon, weil es beim Schach kein Vermögensvorteil zu erzielen ist (außer man spielt um Geld).
Außerdem gibt es auch keine "Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen".
Parent - - By Benno Hartwig Date 2013-10-21 08:24 Edited 2013-10-21 08:29
[quote="Michael Bechmann"]Zum dritten Mal: Eine Steigerung der Konzentration ist kein Betrug ansonsten. Wenn Sie das anders sehen, sollten Sie es mit Subsumierung des Straftatsbestand § 263 StGB darlegen.[/quote]Wiederholung steigert ja nicht die Überzeugungskraft, Michael.
Ritalin ist eine im Wettkampf verbotene Substanz. Das ist einfach jetzt so. Auch, falls dich dies stört.
Und Ritalin ist verboten aus ähnlichen Gründen, warum auch andere Substanzen verboten sind.
Wenn dann jemand derart gedopt in den Wettkampf geht, dann magst du das ja gern als 'nicht-Betrug' ansehen. Und du magst es mit einem Ohrstöpsel vergleichen wollen. Mach einfach, wie du meinst. Aber lass dich ggf. nicht erwischen, Michael...
Benno
Parent - - By Michael Bechmann Date 2013-10-21 09:01 Edited 2013-10-21 09:07
Das ist keine juristische Darlegung.

Die muss grundsätzlich im Groben so sein:

1. Darstellung des betreffenden Tatbestands

2. Analyse der Voraussetzung der Gesetzesvorschrift, gegen welche verstoßen sein soll

3. Subsumierung: Zuordnung der Gesetzesvorschrift (2.) zum konkreten Tatbestand (1.) - Hier kommt es auf jedes Wort der angeführten Gesetze an.

Ansonsten wird es zum Stammtischgeschwätz oder zu nicht belegbaren Unterstellungen, wie eben "Betrug" im Schach. 
Eine Argumentation über Straftatsbestände macht man eben nicht mit philosophieren sodern wie ein Jurist: Man kann Tatbestände nicht zerreden sondern nur lösen.
Parent - - By Benno Hartwig Date 2013-10-21 09:19
[quote="Michael Bechmann"]Das ist keine juristische Darlegung.[/quote]Da hast du ja soo recht. 
Parent - By Michael Bechmann Date 2013-10-21 11:15 Edited 2013-10-21 11:18
Ein Mathematiker in der Universität erklärte mir in der 2. Woche im 1. Semester "Ihre Hausfrauenmathematik können Sie in der Küche machen aber Sie erleben so das 2. Semester nicht.
Als Philosoph können Sie unendlich schwätzen ohne Sinn und ohne Ergebnisse, aber in der Mathematik kann man Aufgaben nicht zerreden sondern nur lösen und dafür gibt es vorgegebene Algorithmen."

Das habe ich mir gemerkt, prinzipiell hatt er Recht. Die Aussage kann man sehr gut auf juristische Probleme übertragen. 
Parent - - By Michael Bechmann Date 2013-10-21 08:46 Edited 2013-10-21 08:51
Fortsetzung des Beitrags eine Ebene höher:
Auch gibt es keine "Vorspiegelung oder ... Unterdrückung wahrer Tatsachen", und letztlich gibt es auch keinen "erregten Irrtum".

Wenn ein Teilnehmer sich zum Sachtatsbestand gar nicht äußert und der Lehrer oder Schiedsrichter auch nicht fragt, kann es gar keinen "erregten Irrtum" geben.

Der Gegner könnte sehr leicht mit Gegen-Anzeige wegen "Übler Nachrede" (§ 186 StgB) reagieren.
----

Diskutierfähig wäre allenfalls "Täuschung" und das ist kein Betrug im strafrechtlichen Sinne, es ist gar keine Straftat.
Eine Täuschung kann in Klausuren und beim Schach sanktioniert werden, regelmäßig mit Ausschluss der Veranstaltung und dem schlechtmöglichsten Ergebnis "nicht bestanden" ohne Wiederholungsprüfung oder im Schach  "Niederlage" mit zeitlicher Sperre.

Eine Täuschung wäre irgendwelche schriftlichen selbst mitgebrachten Informationen (Bsp.: Eröffnungsbuch mit Mobiltelefon gespeichert und innerhalb der Partie abgerufen) oder mit Hilfe externer Personen innerhalb der Veranstaltung (Mobiltelefon: telefonieren oder "Schachprogramm-Apps" auf dem Klo) - da sollte es keine weitere Diskussionen geben (außer man heißt "Bindrich").
Aber allein mit Konzentrationshilfen gibt es keine Täuschung: Über was sollte man denn getäuscht worden sein? Man bekommt doch mit Ohrstöpseln keinerlei weiteren Informationen (optimale Schachzüge etwa) sondern der Teilnehmer versucht nur zu vermeiden, schlechte Züge auszuführen und das kann nicht verboten werden.
Parent - - By Benno Hartwig Date 2013-10-21 09:07 Edited 2013-10-21 09:17
.
Parent - - By Michael Bechmann Date 2013-10-21 10:10 Edited 2013-10-21 10:14
Zitat:
Eine Straftat hatte ich nie behauptet...


DOCH! siehe:
Zitat:
Die Einnahme z.B. in Schachwettkämpfen wäre dann wohl irgendwie schon Betrug


Betrug ist eine Straftat, und wenn man das unterstellt muss man es beweisen - wie das geht, habe ich vorhin dargestellt.
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Bei erschlichenen Preisgeldern kann man mit Betrug sprechen - aber dann müssen auch die anderen Voraussetzungen zutreffen.

Man muss dann auch den Irrtum nachweisen.
Variante 1:
1. Der Schiedsrichter hat den Spieler gar nicht gefragt oder nicht belehrt.
2. Betrug setzt u. a. voraus, dass der Betrüger einen Irrtum beim anderen erregt hat.
3. Subsumierung: Es gibt keinen "Erklärenden" im Sinne des § 119 BGB - dort wird Irrtum definiert.
Es könnte eine "arglistige Täuschung" im Sinne § 123 BGB sein und das ist etwas ganz anderes als ein erregter Irrtum, aber das zu analysieren kann hier dahingestellt bleiben, weil eine Täuschung ohnehin nicht zum Betrug führt.
4. Ergebnis: kein Betrug

Variante 2:
1. Der Schiedsrichter hat den Spieler belehrt oder konkret aufgezählt, welche Hilfsmittel verboten sind. Der Spieler erklärt, diese Hilfsmittel nicht zu benutzen.
    (Untervariante: Der Spieler äußert sich gar nicht. Das nennt man als Jurist "beredtes Schweigen", nämlich dann, wenn zwischen den Parteien vereinbart wurde, wenn keine Erklärung als Erklärung "keine untersagte Hilfsmittel zu benutzen" gelten soll.)
    Der Spieler tritt an und benutzt die Hilfsmittel die ihm als unerlaubt bekannt gegen ist. Innerhalb der Veranstaltung wird ihm nachgewiesen, dass er diese Hilfsmittel benutzt.
    Hier ist das subjektive Empfinden des Spielers nicht relevant: Wenn der Schiedsrichter Ritalin oder Ohrstöpsel verboten hat, dann gilt das Verbot, auch, wenn der Spieler meint, das Ohrstöpsel-Verbot überzogen findet.
2. Betrug setzt u. a. voraus, dass der Betrüger einen Irrtum beim anderen erregt hat.
3. Subsumierung: Hier gibt es den Erklärenden nach § 119 BGB. Das ist aber nicht etwa der vermeintliche Betrüger, sondern der Schiedsrichter, denn bei diesem wurde der Irrtum erregt, in diesem Falle ein "Erklärungsirrtum": Er hätte nicht erklärt, dass der Spieler antreten darf, wenn der Spieler die Hilfsmittel eingestanden hätte. Dazu sagt das Gesetz: §119 I BGB: ...wenn anzunehmen ist, dass er sie [die Willenserklärung des Schiedsrichters, der Zulassung des Spielers] bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
4. Ergebnis: Das ist Betrug unter der anderen Voraussetzung, dass hier um Geld (etwa eben Preisgelder) gespielt wird!

Wenn man das nun geklärt hat sollte man im Schachordnung nachschlagen: Was wird eigentlich im Schach sanktioniert und wie: Betrug? Täuschung? Doping? - 3 völlig andere Tatbestände, aber vermutlich werden alle bestraft in verschiedener Höhe.

Praxis: Ein normaler Schachspieler spielt nicht um Geld --> definitiv also kein Betrug.
Der Schiedsrichter erklärt nicht, welche Hilfsmittel verboten sein soll, weil er meint, dass man das auch so weiß und weil man die Schachordnung kennt. Hier wird im Ernstfall die Disqualifizierung wegen Täuschung sehr schwierig durchzusetzen sein.
Vermutlich wird der Spieler disqualifiziert, denn die Schachordnung gilt, unabhängig, ob er sie verinnerlicht hat oder eben nicht. Es wird dann im Ergebnis eine Niederlage wegen Täuschung werden.

Parent - By Benno Hartwig Date 2013-10-21 10:40 Edited 2013-10-21 10:42
[quote="Michael Bechmann"]
Zitat:
Eine Straftat hatte ich nie behauptet...
DOCH! siehe:
Zitat:
Die Einnahme z.B. in Schachwettkämpfen wäre dann wohl irgendwie schon Betrug
Betrug ist eine Straftat, und wenn man das unterstellt muss man es beweisen - wie das geht, habe ich vorhin dargestellt.
Ach, Michael, was ich mit 'Betrug' meinte, hatte ich doch nun klargestellt.
Und der Duden definiert 'Betrug' lediglich als: "bewusste Täuschung, Irreführung einer anderen Person" So falsch kann meine Wortwahl also ganz sicher nicht gewesen sein.
Du musst nun auch nicht versuchen, jedes Haar gleich mehrfach zu spalten.
Benno
Parent - - By Benno Hartwig Date 2013-10-21 09:15 Edited 2013-10-21 09:22
[quote="Michael Bechmann"]Diskutierfähig wäre allenfalls "Täuschung" und das ist kein Betrug im strafrechtlichen Sinne, es ist gar keine Straftat.[/quote]Eine Straftat hatte ich nie behauptet. OK, das Wort 'Betrug' mag sehr lax in das Gespräch geflossen sein.
Ich fühle mich halt ggf. auch mal 'betrogen' (z.B. wenn mein Gegner heimlich einen Rechner nutzt), wenn es nur um den Wettkampferfolg und nicht um Geld geht.

Außerdem:
Im Spitzensport geht es um Preisgelder, und es geht um andere Geldbeträge, die vom persönlichen sportlichen Erfolg abhängen. (Profisport eben)
Es könnte naheliegend sein zu versuchen, auch hier echte Vermögensschäden zu reklamieren, z.B. wenn ein gedopter einen Titel und ein Preisgeld gewinnt. Deiner Meinung nach doch ein 'Betrug'?
Oder wenn mein ELO-Wert dadurch gedrückt wird.
Beweisschwierigkeiten mögen ja bestehen. Dass so prinzipiell auch Vermögensschäden entstehen, sollte aber unstrittig sein.
Insbesondere, dass sich solch ein Mensch dadurch einen Vermögensvorteil verschafft. Zu wessen Lasten wohl?

Zur Erinnerung: Es geht um ausdrücklich(!) verbotene 'Konzentrationshilfen'.

Benno
Parent - By Andreas Aicher Date 2013-10-21 11:01
ich denke Eure Missverständnisse gehen auf dem Begriff Betrug zurück.
Betrug ist eben nicht unbedingt ein "nur" starfrechtlich relevanter Begriff, er findet sich auch in der Philosophie, speziell auch in der Religionsphilosophie, lange bevor es Gesetzbücher überhaupt gab.
Die Bedeutung ist in etwa gleich, doch die strafrechtliche Relevanz fehlt, denn Begriff hat schon Cicero verwendet.

Andreas
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