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Up Topic Hauptforen / CSS-Forum / Illegale Downloads, interessante Frage ....
- - By Michael Waesch Date 2010-06-03 09:46
Wir alle sind uns wohl darüber im Klaren, daß man die Arbeit anderer nicht ohne deren Einwilligung zum Download anbieten darf. Was macht aber ein Webspace-Provider, wenn jemand daherkommt und sagt, daß auf Seite xyz ein illegaler Download sei - und er der wahre Rechteinhaber sei?

Hat da vielleicht jemand von euch Erfahrungswerte, wie Provider hier vorgehen?

Löschen Sie einfach, um auf Nummer sicher zu gehen?
Verlangen Sie Beweise? Lassen sie diese Beweise dann von Anwälten prüfen?
Verlangen Sie einen Gerichtsbeschluß?

Mike
Parent - - By Peter Martan Date 2010-06-03 10:51
Hallo Michael!
Wenn du nur zivilrechtliche Tatbestände meinst und nicht strafrechtliche (Kinderpornographie z.B. wäre natürlich was anderes als der Anlassfall, den du ja wohl meinst),
kommt es darauf an, ob der Provider nur "durchleitet" oder auch speichert, host- oder access- Provider sagt man, glaub ich. Im einen Fall muss er mehr, im anderen weniger Bedacht auf den Inhalt seiner Seiten nehmen, besteht aber unter Beachtung "normaler" Sorgfalt kein Verdacht, es könne eine Rechtsverletzung vorliegen, ist er nicht haftbar, außer, er wird von Amts wegen (richterliche Anordnung) aufgefordert, einen link, eine Veröffentlichung zu entfernen. Dann allerdings muss er auch dafür Sorge tragen, dass die fragliche Quelle nicht gleich auf's Neue sprudelt.
Das alles ohne Gewähr, weil nur mündliche Auskunft meiner Frau Gemahlin, die das zwar studiert hat, aber jetzt auch nicht extra nachschauen gehen wollte.
Parent - - By Michael Waesch Date 2010-06-03 10:57
Ne, ne, so wichtig ist es nicht, daß deine bessere Häfte da jetzt Bücher wälzen muß. Ich bezog mich in meiner Frage auch auf den Provider, der genau den Webspace zur Verfügung stellt, auf dem eine solch umstrittene Datei gespeichert ist.

Amerikanische Provider haben mir bei diversen Anfragen, eigentlich immer die gleiche Antwort erteilt: Sie dürfen nur dann entfernen, wenn eine gültige richterliche Anweisung [für den Bundesstaat/Bezirk/County] vorliegt. Sonst rein gar nicht. Da kann also nicht einfach jemand herkommen und sagen: Ey, du, Provider. Die Datei gehört mir, die der da runterladen läßt. Nein, der Rechteinhaber muß das zuständige Gericht anrufen, eine Verfügung erwirken - und diese dann dem Provider dann vorlegen. So hat man es mir zumindest erklärt.

Aber die Welt besteht ja nicht nur aus den USA...

Mike
Parent - - By Peter Martan Date 2010-06-03 11:05
Erstens das, es kommt natürlich im Klagsfall auf den Ort der Gerichtsbarkeit an (weshalb ich mir auch um die andere anhängige Rechtssache keine große Sorge mache ) und den einzelnen Richter an.
Wenn du tatsächlich auch noch fragst, was der Provider alles entfernen darf, was ihm nicht passt, würde ich, ohne meine Frau  nochmal extra zu fragen, sagen, da darf er, was er will, entfernen nämlich, wenn's ihm nicht gefällt, es sei denn, er hat schon Geld dafür bekommen.
Parent - By Michael Waesch Date 2010-06-03 11:09
In Deutschland würde ich vermuten, daß der Provider sich durch die AGBs absichert, wo er einfach reinschreibt, daß er löschen kann - wie du schon sagst, was ihm nicht paßt - und die Beweislast so einfach umdreht, so daß der Kunde im Zweifelsfall klagen muß. Und selbst wenn der Recht bekommt, wird´s dem Provider lieber sein, einen Teilbetrag für den gemieteten Webspace zurückzuerstatten, statt für heftig illegale Sachen juristisch belangt werden zu können. So ist er immer fein raus. Aber das ist jetzt nur eine Mutmaßung meinerseits - und ich habe mich als Webseitenbetreiber damit auch nie auseinandergesetzt, wo ich doch nur ne harmlose Schach-Studien-Seite habe.

Mike
Parent - By Daniel Mehrmann (CSS-Forum) Date 2010-06-03 12:54
Hallo,

solange in diesem Thread nicht direkt "Personen" bezogen diskutiert wird,
aktueller Sachverhalt Harry Schnapp, darf hier gerne diskutiert werden.

Personen bezogende Beiträge habe ich den Thread Leck entdeckt verschoben.

Gruß
Daniel
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