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Up Topic Hauptforen / CSS-Forum / Stockfish v ChessBase eine etwas lauwarme Affäre
- - By dkappe Date 2022-07-04 19:20 Upvotes 1
Von den diversen Berichten:

1. Eine weitere Gerichtsverhandlung in einem Jahr.
2. Der Entzug der Lizenz (falls gültig) wäre auf SF13 beschränkt.
3. Das Gericht schlug vor, CB dazu zu bringen, SF um Erlaubnis zu bitten, neue Engines basierend auf SF zu veröffentlichen. (Noob schlägt im discord vor, arglistig zu handeln, indem sie immer die Erlaubnis verweigern.)

Insgesamt wird dies kein guter GPL-Präzedenzfall sein, da das Gericht das Konzept der kontinuierlichen Entwicklung nicht wirklich verstanden hat.

Gespannt auf Runde 2 im Jahr 2023.
Parent - - By Martin Steinwandter Date 2022-07-05 07:34 Upvotes 1
Das Einfachste und aus meiner Sicht das Richtigste wäre gewesen Stockfish schon vorher um Erlaubnis zu bitten, ihre Sourcen nutzen zu dürfen und dafür entweder finanziell oder das  Testingframework  mit ordentlich Hardwarepower zu unterstützen.
Halt einfach auch geben und nicht nur ungefragt und unerlaubt nehmen.
Parent - - By dkappe Date 2022-07-05 08:11 Upvotes 1
Das ist aber explicit von der GPLv3 erlaubt. Man muss nicht fragen.
Parent - - By Martin Steinwandter Date 2022-07-05 09:49
Besagt die GPLv3: ich darf  das verwenden und als mein Werk deklarieren und verkaufen?
wieso wird dann ein Gericht bemüht?
Du veröffentlichst  ja auch unter GPL. Dürfte ich das als mein Werk verkaufen?
Fragen über Fragen
Parent - - By dkappe Date 2022-07-05 14:51
Erstens wird bas nicht als ChessBase’s Werk verkauft sonder kann man kostenlos unter der GPLv3 bei github sich holen. Was kostet ist das FF2 Netz. Zweitens darf ich GPL Software umbenennen — Fedora, Ubuntu, etc. — und verkaufen.
Parent - - By Martin Steinwandter Date 2022-07-05 16:19
Nochmals, dann hast du nichts dagegen, dass ich z. B. deine Bad Gyal  Netze unter anderem Name verkaufe. Wollte nur noch einmal sichergehen, da sie eh von mir sind, oops, ich sie umbenannt habe

Du weist schon, dass Chessbase erst nachdem der ganze Wirbel aufkam, die Source zeigte und klar war, dass z. B. der Fat Titz ein umbenannter Stockfisch war.

Aber egal, ich weiß jetzt, dass du Verständnis zeigst, wenn andere mit deiner Arbeit Geld verdienen. Sehr nobel von Dir.
Parent - - By dkappe Date 2022-07-05 16:34
Ah, Bad Gyal Netze und andere werden unter der Creative Commons No Derivatives License veröffentlicht. https://creativecommons.org/licenses/

Aber wenn du Linux hast dann hast du wahrscheinlich Programme benutzt wo ich unter der GPL beigetragen habe. 
Parent - - By Martin Steinwandter Date 2022-07-05 16:45
"Inhalten, die vervielfältigt, verbreitet, verändert und in neue Werke integriert werden dürfen"
siehst du, mach ich doch.
Alles gut
Parent - By dkappe Date 2022-07-05 16:52 Edited 2022-07-05 16:56
Du Must vorsichtiger lesen. „No derivatives“ darf nicht verändert werden.

Aber ich habe Programme veröffentlicht unter GPL, MIT und anderen Licenses. Und manche davon wurden in kommerziellen Produkten verwendet. Na und?
Parent - - By dkappe Date 2022-07-05 16:46
Martin Steinwandter schrieb:

Du weist schon, dass Chessbase erst nachdem der ganze Wirbel aufkam, die Source zeigte und klar war, dass z. B. der Fat Titz ein umbenannter Stockfisch war.


Du weist das ich dem Albert mit Ratschlägen und Software geholfen habe, und das die modifizierte Version von Stockfisch schon weit vor dem „Wirbel“ von github erhältlich war? War das nun eine Lüge von dir oder verbreitest du den letzten Schmarrn ohne es erst zu überprüfen?
Parent - - By Martin Steinwandter Date 2022-07-05 16:50 Edited 2022-07-05 16:54
Jeder Stockfish ist von github erhältlich
und
war Fat Fritz ein veränderter Sockfish oder nicht?
Du verteidigt Chessbase, als ob du selbst betroffen wärst, bist du es vielleicht?
Parent - - By dkappe Date 2022-07-05 16:53
Nein. Houdini nicht. Eman auch nicht.
Parent - By Martin Steinwandter Date 2022-07-05 16:57
dkappe schrieb:

Nein. Houdini nicht. Eman auch nicht.

ok, jetzt ist alles klar
Parent - - By dkappe Date 2022-07-05 17:03 Edited 2022-07-05 17:09
Martin Steinwandter schrieb:

Jeder Stockfish ist von github erhältlich
und
war Fat Fritz ein veränderter Sockfish oder nicht?
Du verteidigt Chessbase, als ob du selbst betroffen wärst, bist du es vielleicht?


Ja, Fat Fritz 2 war ein modifizierter Stockfish. Program umsonst, erhältlich auch github, Netz gegen Bezahlung, erhältlich von ChessBase. Alles genau nach GPLv3 Vorschrift.

Ich verteidige nicht ChessBase sondern versuche (anscheinend vergeblich) Leuten zu erklären das die GPL keine magische Formel ist die nur unangenehmen Personen was verbietet.

Übrigens mach ich alle meine Schach Sachen umsonst, selbst die Arbeit mit Komodo Dragon. Das macht einfach Spaß.
Parent - - By Martin Steinwandter Date 2022-07-05 17:10
dkappe schrieb:


Übrigens mach ich alle meine Schach Sachen umsonst, selbst die Arbeit mit Komodo Dragon. Das macht einfach Spaß.


Und wenn ich all dieses zu Geld mache ohne dich zu fragen oder zumindest dich zu erwähnen, wirst du mir gratulieren und mich sogar verteidigen.
Danke

Genug jetzt
bye
Parent - - By dkappe Date 2022-07-05 17:16
Martin Steinwandter schrieb:

Und wenn ich all dieses zu Geld mache ohne dich zu fragen oder zumindest dich zu erwähnen, wirst du mir gratulieren und mich sogar verteidigen.
Danke


Bitte. Wenn ich etwas unter MIT oder GPLv3 veröffentliche ist das absichtlich so. Wenn du das selbe mit Dragon versuchst, dann bekommst du es mit Rechtsanwälten zu tun. 
Parent - - By Martin Steinwandter Date 2022-07-05 17:33
dkappe schrieb:

Martin Steinwandter schrieb:

Und wenn ich all dieses zu Geld mache ohne dich zu fragen oder zumindest dich zu erwähnen, wirst du mir gratulieren und mich sogar verteidigen.
Danke


Bitte. Wenn ich etwas unter MIT oder GPLv3 veröffentliche ist das absichtlich so. Wenn du das selbe mit Dragon versuchst, dann bekommst du es mit Rechtsanwälten zu tun. 


Wieso sollte ich Dragon versuchen zu verkaufen, wenn der freie Stockfish je nach Liste 50 Elo Punkte schlechter steht.
Chessbase hat ja auch nicht mit Dragon Unfug getrieben, sondern mit dem stärkeren Stockfish. Sogar die haben das kapiert. Jetzt, wo sie es nicht mehr dürfen, nehmen sie gezwungener Maßen Komodo in ihr Programm auf.
Parent - - By dkappe Date 2022-07-05 17:41 Upvotes 1
Martin Steinwandter schrieb:

Wieso sollte ich Dragon versuchen zu verkaufen, wenn der freie Stockfish je nach Liste 50 Elo Punkte schlechter steht.
Chessbase hat ja auch nicht mit Dragon Unfug getrieben, sondern mit dem stärkeren Stockfish. Sogar die haben das kapiert. Jetzt, wo sie es nicht mehr dürfen, nehmen sie gezwungener Maßen Komodo in ihr Programm auf.


Jetzt faselst du nur. ChessBase verkauft Komodo seit über einem Jahrzehnt. Fat Fritz 2 ist noch im ChessBase Shop erhältlich. Was nun?
Parent - By Martin Steinwandter Date 2022-07-05 17:45
dkappe schrieb:


Jetzt faselst du nur. ChessBase verkauft Komodo seit über einem Jahrzehnt. Fat Fritz 2 ist noch im ChessBase Shop erhältlich. Was nun?


Du hast mit Komodo begonnen, nicht ich.
Aber jetzt ist wirklich schluß, da ich dich ignorien werde.
Bye
Parent - - By Frank Quisinsky Date 2022-07-05 17:01 Edited 2022-07-05 17:49
was meines Erachtens leider vergessen wird!

Analog zu:
Partien rechtlich schützen ...

Wenn Netze auf Partien beruhen, deren Herkunft nicht eindeutig ist bzw. nicht eindeutig dokumentiert sind, sehe ich keinen Grund gerichtlich dagegen vorzugehen.
Dass die Situation unschön ist, hat damit nichts zu tun.

Insofern stellt sich berechtigt die Frage, wo liegt denn die kontinuierlich tatsächliche Weiterentwicklung?
Das ist absolut logisch und hat mit der Anspruchsgrundlage zu tun.

Beruht die Weiterentwicklung größtenteils auf automatisierte Optimierungen oder auf tatsächliche Programmierarbeit.
Das geht immer weiter ... kann ich KI unter GPL.3 stellen, dazu gibt es einiges an Material!

Wenn wir als Normalbürger denken, dass wir im Recht sind und vor ein Gericht ziehen (aus beruflicher Erfahrung heraus) sind wir meist im Zorn blind.
Was bei den Gerichten täglich für en Scheiß eingeht ist unglaublich.

Was dann immer wieder vergessen wird ist, dass Klausur technisch abgeprüft wird.

1. Anspruchsgrundlage
2. EU-Recht
Nur sehr begrenzt wird auf Fälle geschaut, die nicht den EU-Richtlinien entsprechen.
3. Allgemeine Rechtsprechung und heute fast noch wichtiger ... die Kommentierungen hierzu.
4. Verordnung und Richtlinien
etc..

Wenn es bei der Prüfung der Anspruchsgrundlage schon zu einem Problem kommt, ist es im Grunde hinfällig was in GPL.3 steht, wenn GPL.3 als Lizenz eher lückenhaft ist. Eine solche Lizenz kann nicht alles abdecken. Die Sachverhalte driften nicht vergleichbar auseinander.
Wenn die Richter hier also schon Bauchschmerzen haben, muss das beachtet werden.
Allerdings nicht getreu ... die haben das System wie entwickelt wird nicht verstanden.

Das System interessiert die doch nicht, eher die rechtliche Ab Prüfung.
Genau die beginnt z. B. nicht mit Punkt x oder Punkt 8 aus einer GPL.3 Lizenz.

Das System wie entwickelt wird ist eh aus anderen Gründen fraglich und wirkt unlogisch!

Und schon sind wir bei GPL.3, denn hier gibt es klaffende Lücken die z. B. bei der Einführung der Lizenz nicht bedacht wurden. Zwar verzögerte sich die Einführung durch die lange Prüfung von Microsoft, aber das besagt nicht, dass alles komplett sauber ist. Was z. B. amerikanische Gerichte entscheiden ist hier nicht von wesentlicher Bedeutung.

Ein amerikanischer Anwalt erzählte mir kürzlich, dass seine Kanzlei (unzählige Anwälte drin) genau solche Fälle lieben, weil die Wahrscheinlichkeit gegen GPL.3 zu argumentieren äußerst lukrativ ist. Gerade GPL.3 Unterstützer haben ja "meist" nichts Negatives im Kopf (die klassischen Opfer) und sehen das Gute, aber das macht leider auch sehr blind vor Realitäten. Ich bin im Recht, weil in irgendeinem nachgelagerten Punkt einer Lizenz etwas steht, was ... das funktioniert so nicht!

So lange also z. B. eine Person ein Netz optimiert und keinerlei genauen Angaben über die Trainingsdaten ausführlich dokumentiert hat, hat dies nun ja sehr wenig mit den Grundsätzen von GPL.3 zu tun. Stallmann definierte die einst aufgrund seiner Kämpfe gegen die Justiz und musste selbst erkennen das er ständig anzupassen hat. Das ist eher ein Laufen gegen internationale Windmühlen. Und jeder Kampf "Recht gegen Unrecht" zieht gerade Personen an die GPL.3 lieben.

Und dann noch abschließend zu sagen ...

Die Verwendung nicht dokumentierter Netze von GPL.3 Seiten hat mit Clonen zu tun ... das ist ja abwegig, wenn es letztendlich um Daten geht und dann noch erschwerend KI greift.

Meines Erachtens grenzt es an Größenwahn die Auffassung zu vertreten bzw. zu versuchen KI unter Lizenz zu stellen.

Baue auch kein riesiges Auto, um einen Elefanten einen Führerschein aufzudrängen, weil ich der Meinung bin das sich auch der Elefant sicher durch die Savanne bewegen muss.

Viele Grüße
Frank
Parent - By Frank Quisinsky Date 2022-07-05 17:47 Edited 2022-07-05 17:59
Wenn z. B. Lizenzen, Patente und einfache Urheberrechte auskoppeln stößt das bei Richtern zunächst mal Widerstand.
Gerade bei den härteren Lizenzen!

Irgendwie denke ich dann immer an folgenden Vergleich:
Da hat jemand jahrelang Psychologie studiert und ein NLPler kommt daher, der erfolgreich seinen Schein an zwei Wochenenden erhalten hat.
Die Beiden beginnen zu diskutieren ... der Psychologe bekommt es mit der Angst zu tun und rennt weg.

Und genau so verhält es sich mit Lizenzen! Die mögen nicht schlecht sein aber sind niemals ultimativ und gerade die Härteren werden nur zu gerne in Frage gestellt.
Stelle zunächst mal alles in Frage ... so wird ein Richter vorgehen um abzuwägen.

Nun ja, ich kenne den Fall ja nicht und mir hat die Sache auch nicht gefallen.

Aber oftmals argumentieren Leute aus Überzeugung heraus unlogisch.
Wenn Programmierer z. B. sagen, das ein Netz einen maßgeblichen Einfluss auf das Schachprogramm hat, wird das Schachprogramm bzw. die Arbeit an dem Programm ohne Netz abgewertet.
Wenn das Netz in den Vordergrund gestellt wird, wackelt eine verwendete Lizenz.

Das Schachprogramm selbst bekommt plötzlich eine andere Bedeutung und dann stellt sich Frage ...
Was bedeutet denn hier überhaupt noch kontinuierliche Weiterentwicklung.

Für mich hört sich das komplett logisch an was offenbar der Richter bei der Anhörung sagte.
Parent - - By Wolfram Bernhardt Date 2022-07-06 08:23
Hi!

Jein. Das stimmt soweit erstmal, aber GPLV3 sagt auch, dass man nach vorgenommenen Änderung das neu entstandene Gesamtwerk auch unter GPLv3 stellen muss. Ich vermute, das ich nicht passiert. Oder ist die Fritz-Version mit Quellcode irgendwo downloadbar (ggf. auch nur für Käufer). Siehe 5c:

Zitat:
5. Conveying Modified Source Versions.

You may convey a work based on the Program, or the modifications to produce it from the Program, in the form of source code under the terms of section 4, provided that you also meet all of these conditions:

    a) The work must carry prominent notices stating that you modified it, and giving a relevant date.
    b) The work must carry prominent notices stating that it is released under this License and any conditions added under section 7. This requirement modifies the requirement in section 4 to “keep intact all notices”.
    c) You must license the entire work, as a whole, under this License to anyone who comes into possession of a copy. This License will therefore apply, along with any applicable section 7 additional terms, to the whole of the work, and all its parts, regardless of how they are packaged. This License gives no permission to license the work in any other way, but it does not invalidate such permission if you have separately received it.
    d) If the work has interactive user interfaces, each must display Appropriate Legal Notices; however, if the Program has interactive interfaces that do not display Appropriate Legal Notices, your work need not make them do so.


Von https://www.gnu.org/licenses/gpl-3.0.en.html

Viele Grüße
     Wolfram
Parent - - By dkappe Date 2022-07-06 08:54 Upvotes 1
Wolfram Bernhardt schrieb:

Hi!

Jein. Das stimmt soweit erstmal, aber GPLV3 sagt auch, dass man nach vorgenommenen Änderung das neu entstandene Gesamtwerk auch unter GPLv3 stellen muss. Ich vermute, das ich nicht passiert. Oder ist die Fritz-Version mit Quellcode irgendwo downloadbar (ggf. auch nur für Käufer).


Bitteschön: https://github.com/DanielUranga/Stockfish/tree/ff2
Parent - - By Wolfram Bernhardt Date 2022-07-06 09:25
Hi!

Naja, das reicht eventuell nicht. Die GPLV3 gilt vielen weiterhin als viral, auch wenn sie gegenüber den Vorgängern deutlich abgeschwächt wurde. Die Notwendigkeit zur Veröffentlichung würde dann auf weitere Teile überspringen, also müsste Chessbase im Extremfall den gesamten Quellcode dieses Fritzes veröffentlichen.

Das ist ja genau der Knackpunkt, denn andere sehen die GPLV3 als nicht-viral. Und beide Seiten haben imho gute, nachvollziehbare Argumente.

Selber habe ich dazu keine abschliessende Meinung, naja, immerhin diese: Ich bin beruflich Software-Entwickler und wenn ich kommerzielle Software schreibe, bin ich bei GPLV3 immer vorsichtig und nehme lieber Komponenten mit klar nicht-viraler Lizenz.

Viele Grüße
     Wolfram
Parent - By Frank Quisinsky Date 2022-07-06 11:40 Edited 2022-07-06 11:42 Upvotes 1
Hallo Wolfram!

Für Software Entwickler immer so das lästige Thema. Allerdings gibt es sehr gute Empfehlungen und dem folgen auch viele.

Finde Deine Sichtweise vernünftig.

Im vorliegenden Fall sind offenbar mehrere Punkte drin, die derzeit auch stark diskutiert werden. Macht die Sache für Richter nicht einfacher.

Gewinnen werden letztendlich die Personen, die an den Lizenzen arbeiten. Glaube es gibt schon um die 400 und das hat ja Gründe.

Finde Computerschach ist durch Neural Network dahingehend ein wenig komplizierter geworden und es schreit ja nach einem eigenen Lizenztyp.

Insofern ist es interessant was zum Beispiel Richter zu bedenken geben. Interessant, aber das Recht ist im stetigen Wandel und daher wird verstärkt eine getroffene Entscheidung dann kurze Zeit wieder in Frage gestellt.

Für Beobachter ist es dann mehr Kino. Schade für die Beteiligten bzw. dass es überhaupt so weit kommen muss. Kann langfristig nicht im Sinne einer Community sein. Vielleicht kann abgewendet werden. Gibt nur Verlierer. Zeitpunkt ist auch ungünstig.

Viele Grüße, Frank
Parent - - By Thomas Plaschke Date 2022-07-06 12:14

> ... also müsste Chessbase im Extremfall den gesamten Quellcode dieses Fritzes veröffentlichen.


Stimme Dir zu. Von der Pflicht zur Veröffentlichung sind nur Systembibliotheken ausgenommen - von denen man idR ohnehin nicht den Quelltext, geschweige denn das Copyright besitzt. Wer seine Modifikation nicht unter GPLv3 preisgeben will, verstößt daher auch gegen das Copyright, wenn er sie als Programmbibliothek (unter Windows: bspw. DLL) ohne Quelltext zur Verfügung stellt.

Den Anforderung würde man vermutlich auch nicht genügen, wenn man die Änderungen (teilweise) nur als Link-Bibliothek bereit stellt. Ich bin da aber deswegen sicher, weil man auch Bibliotheken des Programmiersystems nutzt, die nicht veröffentlich sind bzw. nicht unter der GPLv3 stehen.

Und was, wenn die Modifikation des Quelltextes einen bestimmten, nicht allgemein erhältlichen Compiler voraussetzt und so die Verbreitung und Nutzung des Quelltexts praktisch einschränkt? Abschnitt 3 der GPLv3 schließt das mE nicht aus. Damit könnte man die Verbreitung eines Programms kontrollieren, dessen Quelltext veröffentlicht ist.

> ... Die GPLV3 gilt vielen weiterhin als viral, ...


Was heißt in diesem Zusammenhang "viral"? Ich kenne es als Modewort in Zusammenhang mit der Verbreitung von Trends. Die Wiktionary beschreibt viral, neben der medizinischen Bedeutung, so: "besonders durch Kontakte in den Social Media schnell weite Verbreitung im Internet findend". Mit dieser Bedeutung bekomme ich nicht den gedanklichen Bogen zur GPLv3, denn es geht um die Verbreitung eines Programms - und dessen Zweck ist nicht die Verbreitung der GPLv3.

Viele Grüße
Th. Plaschke
Parent - - By Wolfram Bernhardt Date 2022-07-06 12:23 Edited 2022-07-06 12:27
Hallo!

"viral" bedeutet im Zusammenhang mit Lizenzen, dass die Bestimmungen der Lizenz von der verwendeten Komponente auf die verwendende Komponente übertragen werden. Manchmal wird auch "infizierend" gesagt.

Das war bei den ersten GPLs sehr stark der Fall: Wenn man ein Komponente, die unter solch einer Lizenz steht, verwendet, gehen wesentliche Anforderung der Lizenz auf das Programm über, in/mit dem man diese Komponente verwendet. Zum Beispiel, dass man den vollständigen Quellcode veröffentlichen und damit kostenlos zur Verfügung stellen muss.

Das war für kommerzielle Anwendungen ein Problem, bzw. eigentlich nicht, da es keine echte Frage gab. Man konnte Komponenten unter solchen Lizenzen einfach nicht verwenden.

Genauer (und besser, aber auch länger ) ist das zB. hier erklärt: https://de.wikibrief.org/wiki/Viral_license

Viele Grüße
    Wolfram
Parent - By Thomas Plaschke Date 2022-07-06 13:38
Oh ja, vielen Dank! Da sollte man den Softwareentwicklern Juristen (so viele mit dem Spezialwissen wird's nicht geben) an die Seite stellen, um Überraschungen zu vermeiden. Hat Chessbase vielleicht erst (zu) spät gemacht.

Viele Grüße
Th. Plaschke
Parent - - By dkappe Date 2022-07-06 15:17
Wolfram Bernhardt schrieb:

Hi!

Naja, das reicht eventuell nicht. Die GPLV3 gilt vielen weiterhin als viral, auch wenn sie gegenüber den Vorgängern deutlich abgeschwächt wurde. Die Notwendigkeit zur Veröffentlichung würde dann auf weitere Teile überspringen, also müsste Chessbase im Extremfall den gesamten Quellcode dieses Fritzes veröffentlichen.

Das ist ja genau der Knackpunkt, denn andere sehen die GPLV3 als nicht-viral. Und beide Seiten haben imho gute, nachvollziehbare Argumente.

Selber habe ich dazu keine abschliessende Meinung, naja, immerhin diese: Ich bin beruflich Software-Entwickler und wenn ich kommerzielle Software schreibe, bin ich bei GPLV3 immer vorsichtig und nehme lieber Komponenten mit klar nicht-viraler Lizenz.

Viele Grüße
     Wolfram


Das ist der gesamte Quellcode. Du kannst dir die GPL FAQ anschauen oder diese noch kürzere Erklärung: https://www.gnu.org/licenses/quick-guide-gplv3.en.html
Parent - By Wolfram Bernhardt Date 2022-07-06 15:25
Hi!

Naja, ich sehe dort den Quellcode der Engine. Chessbase selber definiert den Umfang von FatFritz2 aber so:

"Fat Fritz 2 comes with the latest version of the most advanced chess playing interface in the world, which provides coach functions, automatic game analysis, a database with 1 million games as well as a six-month subscription to ChessBase Premium Account."

Man könnte argumentieren, dass nach dieser Definition erheblich mehr zu FatFritz2 gehört als die reine Engine. Also auch die GUI, der Client, um Online zu spielen usw. Und es gibt Leute, nach deren Ansicht das dann auch veröffentlich werden müsste. (Ich selber gehört eher nicht dazu, ich schreibe das nur, um den Konflikt zu erläutern)

Viele Grüße
    Wolfram
Parent - - By Lothar Jung Date 2022-07-22 19:12 Upvotes 2
Parent - - By Chess Player Date 2022-07-23 09:42
  Der Richter postet in einem Forum? Beziehungsweise auf einer Privaten Homepage?     
Parent - - By Benno Hartwig Date 2022-07-23 12:12 Edited 2022-07-23 12:15 Upvotes 2
"Unser Reporter vor Ort"  schreibt Lichess, habe diese Informationen erhalten.
Nix Richter.
Parent - - By Chess Player Date 2022-07-24 08:54
Also Informationen aus dritter Hand? Dann kann man das bitte sein lassen.
Parent - By Benno Hartwig Date 2022-07-24 20:33 Edited 2022-07-24 20:36 Upvotes 1
Na, wenn diese Richter partout nicht hier im Forum posten mögen, dann muss man halt manchmal auf solche schnöden Augenzeugenberichte ausweichen.
SCNR
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