> Spätestens wenn ein Boxer mit Titaneinlagen
> Es obliegt z.B dem Schiedsrichter (und allen anderen anwesenden) bei einem Schachspiel zu beurteilen, ob das Spiel allen Spielregeln genügt . Wenn gegen eine Spielregel verstoßen wird, dann kann eine Sanktion verhängt werden (zb Entfernung des schummelnden Spielers mit 0 Punkten aus dem Turnier)
>Und das bezieht sich deiner Meinung nach wirklich auch auf die raffinierte Verwendung technischer Hilfsmittel?
>Auf aufwändig getarnte Verbindungen zu starken Rechnern, auf mitgeschmuggelte Smartphones??
> Brauen nur zwei GMs mal gepatzt haben.
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