>Erkläre mir bitte, wo ist der Unterschied.
1. Fall: Ich bin A und der Richter zeigt mir nach einer zufälligen Auswahl aus A, B und C, dass B stirbt. Nun darf ich zwischen A und C entscheiden.
2. Fall: Ich bin C und der Richter zeigt mir nach einer zufälligen Auswahl aus A, B und C, dass B stirbt. Nun darf ich zwischen A und C entscheiden.
Du hast Recht. Donnerwetter. Ja, ich hab ich geirrt, es ist tatsächlich 50:50 ob A oder C überlebt.
>1. Fall: Ich bin A und der Richter zeigt mir nach einer zufälligen Auswahl aus B und C, dass B stirbt. Nun darf ich zwischen A und C entscheiden.
2. Fall: Ich bin C und der Richter zeigt mir nach einer zufälligen Auswahl aus A und B dass B stirbt. Nun darf ich zwischen A und C entscheiden.
Hier hängt das Auswahlverhalten des Richters davon ab, ob ich A oder C bin. Hier kann also ein Unterschied in der Wahrscheinlichkeit zwischen A und C bestehen (und tut es auch). Das Simulationsprogramm simuliert den Sachverhalt korrekt.
Nach meinem neuen Verständnis beträgt auch hier die Wahrscheinlicheit 50:50
Also konkret:
Wenn der Richter zu A geht und zieht nicht einen beliebigen der drei zettel, sondern er wählt zufällig entweder Zettel B oder C aus.
Wenn dann der Zettel lautet "B stirbt" so beträgt auch dann die wahrscheinlichkeit 50:50 ob A oder C überlebt.
Sogar auch im dritten Fall
Wenn der Richter zu A geht und zieht nicht einen beliebigen der drei zettel, sondern er wählt zufällig entweder Zettel A oder B aus.
Wenn dann der Zettel lautet "B stirbt" so beträgt auch dann die wahrscheinlichkeit 50:50 ob A oder C überlebt.
Und im vierten Fall:
Der Richter besucht A und wählt den Zettel B aus.
Wenn der Zettel B lautet: "B Stirbt" so beträgt auch hier die wahrscheinlichkeit 50:50 ob A oder C überlebt.
Im Fünften Fall, jedoch erhalten wir den Ziegenfall:
Der Richter guckt sich Zettel B und Zettel C an und deckt von diesen beiden Zetteln einen beliebigen auf, auf dem steht "stirbt".
In diesem fünften Fall sollte A wechseln und überlebt zu 2/3.